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Maltzahn`s driving school

Thorsten Maltzahn

078 664 78 15

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Deine Fahrschule für Zürich, Säuliamt, Zug

Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei jeder Anmeldung automatisch zur Anwendung.

Vertragspartner

Maltzahn`s driving school
Thorsten Maltzahn
Rickenbach 4
8913 Ottenbach

 

Der Vertrag tritt bei der Anmeldung (mündlich,  telefonisch  oder online)  in Kraft. Die genannte Fahrschule verpflichtet sich, dem Fahrschüler unter den nachstehenden  Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten,  welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes  für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.

 

Gewährleistung

Der ausbildende  Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises  zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht und führt die Ausbildung gemäss  den neuesten methodisch-didaktischen  Kenntnissen durch. Der Abschluss des Ausbildungsvertrags stellt jedoch keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar.

 

Datenschutz

Fotos und Videoaufnahmen, die während Ihrer Fahrstunden gemacht werden, dürfen für eigene Werbezwecke verwendet, veröffentlicht und weitergegeben  werden. Sie berechtigen die Fahrschule, Ihre Personaldaten aufzubewahren,  zu verwenden und an Dritte, die für die Datenverarbeitung beauftragt  wurden und an strikte Vertraulichkeit gebunden sind, weiterzugeben sowie die Daten zur Entwicklung von neuen  Produkten und Dienstleistungen zu verwenden.

 

Fahrzeuge

Grundsätzlich wird der Fahrunterricht aus Gründen der Verkehrssicherheit nur auf Fahrzeugen mit Doppelpedalen erteilt. Ausnahmen sind nur nach besonderer  Absprache möglich. Für Lektionen auf privatem Fahrzeug wird keine Reduktion auf die Fahrschulpreise gewährt.

 

Lektionsdauer

Die Unterrichtsdauer entnehmen  Sie der Preisliste (Internet).  Terminvereinbarung und administrative Arbeiten mit dem Fahrlehrer gehören zur Fahrlektion.

 

Unterrichtstarif

Die Tarife finden Sie auf der Preisliste (Internet).

 

Absenzen Fahrlektionen

Vereinbarte Fahrlektionen müssen 48  Stunden im Voraus abgemeldet  werden. Bei nicht fristgerechter Abmeldung (auch bei Unfall, Krankheit usw.)  wird die Lektion zum vollen Lektionspreis verrechnet.

 

Absenzen Kurse

Vereinbarte Kurse, die weniger als 10  Tage vor Beginn abgesagt werden, müssen zu 50% bezahlt werden.  Bei weniger als 10  Tagen Absagefrist müssen  die Kosten zu 100% beglichen werden. Das Umbuchen von Kursen kostet  CHF 30.– Bearbeitungsgebühr, unabhängig der Absagefrist.


Administrationspauschale

Pro Fahrschüler/in wird bei Beginn der Fahrausbildung ein einmaliger Betrag für die Administration gemäss  Preisliste berechnet  (unabhängig  von der Anzahl Fahrlektionen). Darin enthalten sind sämtliche administrativen Einträge (z.B. Strassenverkehrsamt)  sowie die obligatorischen Formularführungsarbeiten, welche amtlich vorgeschrieben sind.

 

Onlineanmeldung

Wird ein Kurs oder eine Fahrstunde übers Internet reserviert, so gilt dies als verbindliche

Anmeldung.

 

Links und Inhalte

Wir haben  keinen  Einfluss auf Inhalt und Gestaltung  der gelinkten  Seiten  und übernehmen keine Haftung dafür.

 

Richtigkeit der Angaben

Alle Angaben auf unserer  Webseite  wurden  sorgfältig geprüft.  Wir bemühen uns, dieses Informationsangebot stetig zu erweitern und zu aktualisieren. Eine Garantie für die Vollständigkeit, Richtig- keit und Aktualität kann jedoch nicht übernommen werden.

 

Versicherung

Der/Die Fahrschüler/in  ist während des praktischen und theoretischen  Unterrichts sowie der offiziellen Führerprüfung durch die Fahrschule versichert.

 

Einschränkung/Ausschluss der Gewährleistung

Die Versicherung gilt auf allen Fahrten, die durch einen Fahrlehrer oder Verkehrsexperten begleitet werden. Die Versicherung behält  sich in den folgenden  Fällen jede Gewährleistung vor:

- Fahren unter Alkohol

- Drogen, Medikamentenmissbrauch

- Übermüdung

 

Kursbestätigung

Die Zahlung ist spätestens  bis Kursbeginn zu leisten.  Bei Zahlungsverzug behält sich die Fahrschule das Recht vor, die Kursbestätigung zurückzuhalten.

 

Zahlungsbedingungen

Fahrlektionen  und Kurse werden in bar beglichen. Besteht ein Abonnement, werden die entsprechenden Lektionen abgebucht. Bei Verspätungen von mehr als 10 Minuten besteht kein Anrecht am Kurs teilzunehmen,  die Kursgebühr bleibt trotzdem  geschuldet.  Bei Nichterscheinen werden die Lektionen in Rechnung gestellt.

 

Führerprüfung

Die für die praktische Führerprüfung benötigte  Zeit wird verrechnet. In dieser Zeit wird dem

Fahrschüler das Fahrschulfahrzeug  zur Verfügung gestellt.

 

Abonnement

Jegliche Abonnemente sind im Voraus zu bezahlen.  Alle Fahrlektionen werden bis zum Zahlungseingang als Einzellektion verrechnet.

 

Gutscheine

Gutscheine sind nicht kumulierbar und kein Recht auf Auszahlung des Betrages.

 

Zahlungsverzug

Wird die Zahlungsfrist bei Rechnung nicht eingehalten,  so wird ein Kontoauszug ausgestellt. Wird auf einen Kontoauszug nicht fristgerecht reagiert, wird eine Mahnung versendet und ohne Verzug die Betreibung eingeleitet. 8 % Verzugszins auf den Schuldbetrag und eine Bearbeitungsgebühr von CHF 150.– werden zusätzlich verrechnet. Auf Wunsch kann die Löschung des Betreibungsbegehrens beantragt  werden, dies wird mit CHF 150.– in bar verrechnet.

 

Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen  mit der Fahrschule ist das Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule.

 

Gültig ab: 01.01.2015

 

 

 

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